Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
I.
Über das Vermögen der C GmbH & Co. KG wurde am 01.03.2004 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beteiligte zu 1) zum Insolvenzverwalter bestellt. Er führte in dieser Eigenschaft den Geschäftsbetrieb der Insolvenzschuldnerin am Standort Lüdinghausen zunächst weiter. Mit Zustimmung der Gläubigerversammlung wurde das gesamte bewegliche und unbewegliche Anlagevermögen mit Wirkung zum 01.10.2007 an die C GmbH in Lüdinghausen veräußert.
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