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Der Rechtsstreit betrifft im Revisionsverfahren die Erstattung von Leistungen wegen Arbeitslosigkeit (einschließlich Versicherungsbeiträgen) in Höhe von insgesamt 57.058,88 DM, die der frühere Mitarbeiter der Klägerin P. N. (N.) in der Zeit vom 17. April 1995 bis 12. April 1997 von der beklagten Bundesanstalt für Arbeit (BA) bezogen hat.
Die Klägerin stellt schwere Dieselmotoren für Schiffahrt, Eisenbahn, Schwerfahrzeuge und Energieversorgung her. Sie ist seit 1995 ein Tochterunternehmen der D. AG . Mit der M. München bestand seit Januar 1992 ein Ergebnisabführungsvertrag, die D. AG ist mit Wirkung vom 1. Januar 1995 dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag beigetreten.
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