LAG Düsseldorf - Urteil vom 10.04.2019
4 Sa 651/18
Normen:
BGB § 130 Abs. 1; BGB § 130 Abs. 3; BGB § 613a Abs. 1; KSchG § 17 Abs. 1; KSchG § 17 Abs. 3; KSchG § 18 Abs. 1; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1; BetrVg § 113 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 21.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 1190/18

Merkmale eines Betriebsteilübergangs bei einem LuftverkehrsunternehmenAnforderungen an eine wirksame MassenentlassungsanzeigeInsolvenzverfahren und Nachteilsausgleich

LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2019 - Aktenzeichen 4 Sa 651/18

DRsp Nr. 2019/11707

Merkmale eines Betriebsteilübergangs bei einem Luftverkehrsunternehmen Anforderungen an eine wirksame Massenentlassungsanzeige Insolvenzverfahren und Nachteilsausgleich

1. Zur Abgrenzung des Betriebs und eines übergangsfähigen Betriebsteils eines Luftfahrtunternehmens.2. Zu Fragen einer wirksamen Massenentlassungsanzeige.3. Zur Frage eines Nachteilsausgleichsanspruchs

Tenor

I.

Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.06.2018 - Az.: 7 Ca 1190/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Der Beitritt der Nebenintervenienten zu 1) und 2) wird zugelassen.

III.

Die Kosten der Nebenintervention und des Zwischenstreits trägt die Klagepartei.

IV.

Die Revision wird für die Klagepartei zugelassen.

Normenkette:

BGB § 130 Abs. 1; BGB § 130 Abs. 3; BGB § 613a Abs. 1; KSchG § 17 Abs. 1; KSchG § 17 Abs. 3; KSchG § 18 Abs. 1; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1; BetrVg § 113 Abs. 3;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung in der Insolvenz, die Frage eines Betriebsübergangs sowie hilfsweise über das Bestehen eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich und dessen insolvenzrechtliche Einordnung.

1. 2. 3.