Die Beklagte ist Treuhänderin im vereinfachten Insolvenzverfahren (§§ 311 ff. InsO) über das Vermögen der Gemeinschuldnerin P. Y.. Diese hatte von der Klägerin am 12. Dezember 1997 das Objekt H.str. 181 in K. zum Betrieb der Gaststätte "T." nebst zugehöriger Wirtewohnung, in der sie mit ihrer Familie fortan wohnte, zu einem monatlichen Pachtzins von 10.200,-- DM gepachtet. Der Vertrag, wegen dessen näherer Einzelheiten auf AH 1 ff. verwiesen wird, berechtigte die Klägerin, bei Zahlungsverzug mit zwei Raten oder sonstigem Leistungsunvermögen fristlos zu kündigen.
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