I. Der Rechtsbeschwerdeführer ist Verwalter im Insolvenzverfahren der Schuldnerin. Er beantragte, für seine Tätigkeit folgende Vergütung festzusetzen:
Vergütung 7.650,00 EUR
Auslagenpauschale 1.912,95 EUR
Umsatzsteuer 1.530,00 EUR
11.092,95 EUR
Zuvor hatte er der Masse 651,62 EUR zur Begleichung von Steuerberaterkosten entnommen. Diese waren dadurch angefallen, daß er Buchführungsarbeiten an einen Steuerberater vergeben hatte.
Das Amtsgericht hat die Vergütung auf 9.570,16 EUR festgesetzt. Es hat einen Vergütungsabschlag von 10% vorgenommen und von der Auslagenpauschale einen Betrag von 561,74 EUR abgezogen, der dem Nettobetrag der Steuerberaterkosten entspricht.
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