LG Mönchengladbach, - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 518/99
Mutwilligkeit der Erhebung einer negativen Feststellungsklage nach Einleitung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Antragstellerin
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.02.2000 - Aktenzeichen 10 W 10/00
DRsp Nr. 2004/15118
Mutwilligkeit der Erhebung einer negativen Feststellungsklage nach Einleitung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Antragstellerin
Die Erhebung einer negativen Feststellungsklage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Mietverhältnisses und von Schadensersatzansprüchen ist auch dann nicht mutwillig, wenn über das Vermögen der Antragstellerin das Insolvenzverfahren eingeleitet worden ist.