LAG Sachsen-Anhalt, vom 12.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 87/13
ArbG Magdeburg, vom 30.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1436/12
Nachteilsausgleichsanspruch bei Betriebsänderung ohne hinreichenden Interessenausgleichsversuch nach Eröffnung des InsolvenzverfahrensNachteilsausgleichsanspruch als Masseverbindlichkeit bei Betriebsänderung nach Eröffnung des InsolvenzverfahrensZeitpunkt der Durchführung einer geplanten BetriebsänderungVoraussetzungen einer BetriebsstilllegungAnrufung der Einigungsstelle wegen geplanter Betriebsstilllegung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
BAG, Urteil vom 07.11.2017 - Aktenzeichen 1 AZR 186/16
DRsp Nr. 2018/1980
Nachteilsausgleichsanspruch bei Betriebsänderung ohne hinreichenden Interessenausgleichsversuch nach Eröffnung des InsolvenzverfahrensNachteilsausgleichsanspruch als Masseverbindlichkeit bei Betriebsänderung nach Eröffnung des InsolvenzverfahrensZeitpunkt der Durchführung einer geplanten BetriebsänderungVoraussetzungen einer BetriebsstilllegungAnrufung der Einigungsstelle wegen geplanter Betriebsstilllegung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Orientierungssätze:1. Das betriebsverfassungswidrige Verhalten eines Insolvenzverwalters begründet einen als Masseverbindlichkeit iSd. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 InsO zu berichtigenden Nachteilsausgleichsanspruch nach § 113BetrVG, wenn der Verwalter nach Verfahrenseröffnung von einem Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung ohne zwingenden Grund abweicht oder eine nach § 111BetrVG geplante Betriebsänderung durchführt, ohne über diese einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben.2. Der Abfindungsanspruch des § 113 Abs. 3 iVm. Abs. 1 knüpft an die Durchführung einer geplanten Betriebsänderung iSd. § (ohne hinreichenden Interessenausgleichsversuch) an. Für seine Einordnung als Masseschuld nach § Abs. Nr. Alt. 1 ist damit der Zeitpunkt der Durchführung der Betriebsänderung entscheidend, nicht derjenige ihrer - die Pflicht zum Interessenausgleichsversuch auslösenden - Planung.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Online-Modul Insolvenzrecht" abrufen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.