Streitgegenstand des vorliegenden Rechtsstreits sind Ansprüche auf Zahlung von 180.189, 75 DM nebst Zinsen aus der Überlassung von Arbeitnehmern, die im landgerichtlichen Verfahren ursprünglich von einer Aktiengesellschaft französischen Rechts mit Sitz in St. gegen die in Deutschland ansässige Beklagte erhoben wurden. Nachdem über das Vermögen der Aktiengesellschaft ein Insolvenzverfahren (procedure de redressement judiciaire) eröffnet worden war, hat das Landgericht den gerichtlich bestellten Verwalter (administrateur judiciaire und später commissaire a l'execution du plan), Maitre P. P. in St., als Kläger bezeichnet.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, weil dem Verwalter bzw. der Gemeinschuldnerin infolge der im Insolvenzverfahren getroffenen gerichtlichen Anordnungen die Aktivlegitimation zur Geltendmachung der Klageforderung fehle.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|