Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgericht vom 27. März 2007 -
Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten, an die Klägerin eine Rest-Zuwendung ("Weihnachtsgeld") für das Jahr 2003 sowie die Zuwendung und das Urlaubsgeld für das Jahr 2004 zu zahlen.
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