I.
Der Kläger macht als Insolvenzverwalter über das Vermögen der M... GmbH (im Folgenden: Schuldnerin) die Auskehrung verrechneter Gutschriften auf einem Girokonto der Schuldnerin geltend.
Der Kläger hat beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, an ihn 12.443,45 nebst 4 % Zinsen ab 24.3.2005 zu zahlen.
Die Beklagte hat beantragt,
die Klage abzuweisen.
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