Zuständig ist das Amtsgericht Cottbus.
I.
Der Antragsteller, der zu diesem Zeitpunkt bereits in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg inhaftiert war, beantragte am 12. Juli 2019 beim Amtsgericht Potsdam - Insolvenzgericht - die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen. Bis zu seiner Inhaftierung am 18. Februar 2019 wohnte der Antragsteller in F... . Das Mietverhältnis über seine dortige Wohnung endete zum 30. Juni 2019.
Nachdem das Amtsgericht Potsdam den Antragsteller mit Verfügung vom 5. August 2019 auf Bedenken gegen seine örtliche Zuständigkeit hingewiesen hatte, beantragte dieser mit einem am 19. August 2019 bei Gericht eingegangenen Schreiben die Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Insolvenzgericht.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|