I. Der Geschäftsführer hat am 1.7.1999 für die Schuldnerin Insolvenzantrag wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit bei dem Amtsgericht Wolfratshausen gestellt. Unter Hinweis darauf, daß seit dem 7.6.1999 die Geschäftsführung der Schuldnerin von A aus wahrgenommen werde und seit diesem Zeitpunkt Geschäftsräume in W nicht mehr zur Verfügung stünden, beantragte die Schuldnerin hilfsweise die Verweisung des Verfahrens an das Insolvenzgericht beim Amtsgericht Aachen.
Diesem Hilfsantrag entsprach das Amtsgericht Wolfratshausen mit Beschluß vom 5.7.1999.
Das Amtsgericht Aachen lehnte nach dem derzeitigen Ermittlungsstand die Übernahme des Verfahrens ab.
Das Amtsgericht Wolfratshausen legte am 22.7.1999 die Akten dem Bayerischen Obersten Landesgericht zur Bestimmung des örtlich zuständigen Insolvenzgerichts vor.
II.
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