OLG Braunschweig - Beschluss vom 31.08.2005
3 W 27/05
Fundstellen:
ZInsO 2005, 1107
Vorinstanzen:
LG Göttingen, vom 03.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 81/03

OLG Braunschweig - Beschluss vom 31.08.2005 (3 W 27/05) - DRsp Nr. 2007/16523

OLG Braunschweig, Beschluss vom 31.08.2005 - Aktenzeichen 3 W 27/05

DRsp Nr. 2007/16523

Gründe:

I. Der Antragsteller ist Konkursverwalter über das Vermögen der WiRe Verlagsgesellschaft für Wirtschaft, Recht und Steuern (nachfolgend: Gemeinschuldnerin), über deren Vermögen am 27.04.1998 (Amtsgericht Göttingen 71 N 73/97) das Konkursverfahren eröffnet worden ist.

Der Antragsgegner zu 1. und seine zwischenzeitlich geschiedene Ehefrau, die Antragsgegnerin zu 3. waren bis zum Jahr 1992 alleinige Gesellschafter der Gemeinschuldnerin. Die Geschäftsanteile des Antragsgegners zu 1. am Stammkapital der Gesellschaft von 1,4 Mio. DM beliefen sich auf 1,364 Mio. DM, die Anteile der Antragsgegnerin zu 3. auf 60.000 DM. Der Antragsgegner zu 2. war bis 1992 Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin.

Mit notariellem Vertrag vom 15.10.1992 (UR-Nr. ...., Notar ...., Göttingen; Anl. K 2) verkaufte und übertrug der Antragsgegner zu 1. seine Geschäftsanteile im Nominalwert von 1,340 Mio. DM an die aus den Antragsgegner zu 2., 4., 5. und 6. bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Preis von 60.000 DM. Im Juni und August 1992 hatte der Antragsgegner zu 1. von dem eingezahlten Stammkapital 626.500 DM zurückgezahlt erhalten. Im Vertrag vom 15.10.1992 ist hierzu zu unter Ziffer 1.) ausgeführt: