OLG Celle - Urteil vom 29.11.1995 (9 U 51/95) - DRsp Nr. 1996/21848
OLG Celle, Urteil vom 29.11.1995 - Aktenzeichen 9 U 51/95
DRsp Nr. 1996/21848
Ein "Vorenthalten" ist nicht bereits verwirklicht, wenn die Zahlung geschuldeter Arbeitnehmerbeiträge unterblieben ist. Erforderlich ist vielmehr, daß der Arbeitgeber trotz Zahlungsfähigkeit nicht gezahlt hat. Der Arbeitgeber ist bei drohender Zahlungsunfähigkeit nicht verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß die erforderlichen Geldbeträge bei Eintritt der Fälligkeit zur Verfügung stehen.