OLG Düsseldorf - Urteil vom 28.10.1993 (10 U 17/93) - DRsp Nr. 1994/1897
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.1993 - Aktenzeichen 10 U 17/93
DRsp Nr. 1994/1897
»Rechtfertigen die Umstände und das Verhalten des Schuldners die Annahme der - objektiv tatsächlich nicht gegebenen - Zahlungsunfähigkeit, so macht sich der Gläubiger mit der Stellung des Konkursantrags grundsätzlich nicht schadensersatzpflichtig.«