Der Kläger als Konkursverwalter verlangt aufgrund einer konkursrechtlichen Anfechtung von der Beklagten die Rückabwicklung von Zahlungen bzw. einer Pfändung.
Durch Beschluss vom 26.11.1997 eröffnete das Amtsgericht Lauterbach das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma H. D. F. GmbH & Co. KG (nachfolgend Gemeinschuldnerin), ... in S.-W., die ein Sägewerk mit Zimmergeschäft, Holzhandlung und Holzrahmenbau betrieb, und bestellte den Kläger zum Konkursverwalter. Dem war folgendes vorausgegangen:
Anfang 1997 waren bei der Gemeinschuldnerin erhebliche Liquiditätsprobleme aufgetreten, weswegen diese nur noch dringendste Zahlungen wie etwa Löhne und Steuern leisten konnte; hingegen wurden keine Zahlungen mehr an Hauptlieferanten oder Banken getätigt.
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