OLG Karlsruhe - Beschluss vom 23.11.2001 (11 W 142/01) - DRsp Nr. 2002/1447
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.11.2001 - Aktenzeichen 11 W 142/01
DRsp Nr. 2002/1447
»Für eine Abweisung mangels Masse ist ein Sachverhalt ausreichend, wonach eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass die Masse nicht ausreichen wird, um die Verfahrenskosten zu decken.«