1. Durch Beschluß vom 7. Dezember 1999 - 2 IN 109/99 - hat die Richterin des Amtsgerichts Paderborn das Insolvenzverfahren eröffnet. Gegen diesen Eröffnungsbeschluß hat der Beteiligte zu 1) sofortige Beschwerde erhoben, die vom Landgericht Paderborn durch Beschluß vom 14. März 2000 - 5 T 4/2000 - zurückgewiesen worden. Dagegen hat der Beteiligte zu 1) am 5. April 2000 weitere Beschwerde - verbunden mit einem Antrag auf Zulassung jenes Rechtsmittels - eingelegt, die bei dem Senat unter dem Aktenzeichen 2 W 85/00 bearbeitet wird.
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