OVG Niedersachsen - Urteil vom 16.12.1999
7 L 5209/97
Normen:
GewO § 30 ; GmbHG § 64 ; InsO § 19 ;
Fundstellen:
KTS 2001, 135
Vorinstanzen:
VG Hannover, vom 13.08.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 7 A 5284/96

OVG Niedersachsen - Urteil vom 16.12.1999 (7 L 5209/97) - DRsp Nr. 2000/5779

OVG Niedersachsen, Urteil vom 16.12.1999 - Aktenzeichen 7 L 5209/97

DRsp Nr. 2000/5779

»1. Eine überschuldete und daher am Rande des Insolvenzverfahrens stehende GmbH besitzt nicht die erforderliche gewerberechtliche Zuverlässigkeit zum Betriebe eines Krankenhauses. 2. Bei einer zur Bewertung des Vermögens der Gesellschaft im Rahmen einer Überschuldungsbilanz gebotenen prognostischen Beurteilung der Überlebensfähigkeit ihres Unternehmens im Falle der Fortführung gebietet eine realitätsnahe Betrachtungsweise, Ruhegeldverpflichtungen und -anwartschaften nur in dem Umfang zu berücksichtigen, in welchem sie im Prognosezeitraum fällig werden und damit nicht nur die Bilanz, sondern die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens belasten.«

Normenkette:

GewO § 30 ; GmbHG § 64 ; InsO § 19 ;

Sachverhalt: