1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 30. April 2012 -
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten um einen Rückforderungsanspruch des beklagten Insolvenzverwalters bezüglich Arbeitsvergütung, welche die Klägerin mittels Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erlangt hat.
Die Klägerin war seit 1985 bei der Firma A GmbH + Co. KG (im Folgenden: Schuldnerin) als gewerbliche Arbeitnehmerin beschäftigt. Der Arbeitsvertrag vom 23. Mai 1985 nimmt Bezug auf die "tariflichen Bestimmungen für die Arbeiter der bayerischen Metallindustrie" in ihrer jeweiligen Fassung.
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