1. Auf die Revision der Klägerin wird unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. Juli 2014 -
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung über den Hilfsantrag zur Leistungsklage sowie zur Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
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