1. Auf die Revision des Klägers wird unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 6. August 2014 - 7 Sa 1190/13 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als der Hilfsantrag zur Leistungsklage über 10.187,45 Euro sowie die Feststellungsanträge abgewiesen worden sind.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung über den Hilfsantrag zur Leistungsklage sowie zur Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
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