1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 20. September 2011 -
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über den Anspruch auf die am 31. Mai 2009 und 30. September 2009 entstandenen Teilbeträge eines Retention Payment (künftig: Halteprämie), deren Zahlung der Beklagte als Insolvenzverwalter in dem am 23. Januar 2009 beantragten und am 1. April 2009 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Q AG (Schuldnerin) verweigert.
Die Klägerin war bei der Schuldnerin als "Senior Director Human Resources (HR)" beschäftigt. Zu ihren Aufgaben gehörte die globale Steuerung der HR-Transaktionsfunktionen. Im Rahmen von Restrukturierungsmaßnahmen ("Cash Improvement Project") hatte sie den Personalabbau zu überwachen. Sie steuerte das Controlling des Personalabbaus. Ihr Jahresfixgehalt betrug zuletzt 94.800,00 Euro brutto, ihr Jahreszielgehalt 135.800,00 Euro brutto.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|