BAG - Urteil vom 14.05.2020
6 AZR 320/19
Normen:
RL 2001/23/EG Art. 1 Abs. 1 Buch. a)-b); RL 2001/23/EG Art. 6 Abs. 1; BGB § 134; BGB § 613a Abs. 1; BGB § 613a Abs. 4; InsO § 157; InsO § 270a Abs. 1; InsO § 274 Abs. 2; KSchG § 1 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 1 Abs. 3 S. 3; KSchG § 24 Abs. 2; BetrVG § 113 Abs. 3; BetrVG § 117 Abs. 2; TVPV Cockpit Air Berlin § 83 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 10.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 538/18
ArbG Düsseldorf, vom 25.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 949/18

Parallelentscheidung zu BAG 6 AZR 235/19 v. 14.05.2020

BAG, Urteil vom 14.05.2020 - Aktenzeichen 6 AZR 320/19

DRsp Nr. 2020/11860

Parallelentscheidung zu BAG 6 AZR 235/19 v. 14.05.2020

I. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. Mai 2019 - 6 Sa 538/18 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Klägerin gegen die Abweisung der Kündigungsschutzklage zurückgewiesen hat.

II. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. Mai 2018 - 11 Ca 949/18 - im Kostenpunkt und insoweit abgeändert, als es die Kündigungsschutzklage abgewiesen hat. Es wird insgesamt klarstellend wie folgt neu gefasst:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Beklagten vom 27. Januar 2018 nicht aufgelöst worden ist.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

III. Die Klägerin trägt die Kosten der ersten und zweiten Instanz zu 83 %, der Beklagte zu 17 %. Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Beklagte.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

RL 2001/23/EG Art. 1 Abs. 1 Buch. a)-b); RL 2001/23/EG Art. 6 Abs. 1; BGB § 134; BGB § 613a Abs. 1; BGB § 613a Abs. 4; InsO § 157; InsO § 270a Abs. 1; InsO § 274 Abs. 2; KSchG § 1 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 1 Abs. 3 S. 3; KSchG § 24 Abs. 2; BetrVG § 113 Abs. 3; BetrVG § 117 Abs. 2; TVPV Cockpit Air Berlin § 83 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung sowie hilfsweise über einen Anspruch auf Nachteilsausgleich.