Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.03.2018 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung und einen Auskunftsanspruch.
Der Beklagte ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Air C. Q. & Co. Luftverkehrs KG (im Folgenden: Schuldnerin) mit Sitz in C.. Der am 12.03.1960 geborene, verheiratete und drei Kindern zum Unterhalt verpflichtete Kläger war seit dem 15.04.1996 bei der M.-Unternehmen GmbH & Co KG (im Folgenden M.) als Flugzeugkapitän beschäftigt. Sein monatliches Bruttoentgelt betrug zuletzt 15.002,94 EUR. Im Jahr 2011 ging das Arbeitsverhältnis aufgrund eines Betriebsübergangs im Zusammenhang mit einer aufnehmenden Verschmelzung auf die Schuldnerin über.
1. 2. - - - - - - - - - - - - - - - - - 1. 2. - - - - - - - - - - - - - - - - -
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|