Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 10.08.2018 abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.708,33 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 11.3.2017 zu bezahlen.
2.Die Widerklage des Beklagten wird abgewiesen.
3.Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. 5.
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