OLG Rostock - Urteil vom 08.06.2001
1 U 203/99
Normen:
ZPO § 56 Abs. 1 ; GesO § 10 Abs. 1 Nr. 4 ; KO § 30 Nr. 2 ;
Fundstellen:
ZInsO 2002, 446

Parteifähigkeit einer zum Zwecke der Liquidation aufgelösten GmbH

OLG Rostock, Urteil vom 08.06.2001 - Aktenzeichen 1 U 203/99

DRsp Nr. 2005/3584

Parteifähigkeit einer zum Zwecke der Liquidation aufgelösten GmbH

»1. Die im Verlauf eines Rechtsstreits betriebene Liquidation einer beklagten GmbH führt grundsätzlich zum Wegfall ihrer Parteifähigkeit, wenn die Liquidation vollständig beendet ist, d.h. die GmbH im Handelsregister gelöscht wird und über Aktivvermögen nicht mehr verfügt. 2. Der Umstand, dass die beklagte GmbH im Falle einer Klageabweisung einen Kostenerstattungsanspruch erlangt, vermag eine fortbestehende Parteifähigkeit der GmbH nicht zu begründen. Das gleiche gilt für einen möglichen Folgeprozess gegen den Liquidator.«

Normenkette:

ZPO § 56 Abs. 1 ; GesO § 10 Abs. 1 Nr. 4 ; KO § 30 Nr. 2 ;
Fundstellen
ZInsO 2002, 446