Passivierung von eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen in einer Vorbelastungsbilanz
BGH, Urteil vom 06.12.1993 - Aktenzeichen II ZR 102/93
DRsp Nr. 1994/1196
Passivierung von eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen in einer Vorbelastungsbilanz
»Jedenfalls bei Fehlen einer Rangrücktrittsvereinbarung sind eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen auch in der zum Zwecke der Ermittlung einer etwaigen Vorbelastungs- oder Unterbilanzhaftung (BGHZ 80, 129) der Gesellschafter aufzustellenden Vorbelastungsbilanz der GmbH als Verbindlichkeiten zu passivieren.«