LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 08.08.2005
16/15 Sa 516/01
Normen:
AEntG § 1 ; EGInsO (a.F.) § 102 ; VO d. Präsidenten der Republik Polen v. 24.10.1934 Art. 20 Art. 24 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 20.02.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1615/00

Passivlegitimation im Prozess um Urlaubskassenbeiträge des polnischen Unternehmers mit deutscher Niederlassung bei Insolvenzeröffnung in Polen

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.08.2005 - Aktenzeichen 16/15 Sa 516/01

DRsp Nr. 2006/1566

Passivlegitimation im Prozess um Urlaubskassenbeiträge des polnischen Unternehmers mit deutscher Niederlassung bei Insolvenzeröffnung in Polen

»Zur Frage, welche Auswirkungen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Polen über das Vermögen eines polnischen Unternehmens auf die Passivlegitimation dieses Unternehmens hat, das in Deutschland eine Niederlassung unterhält, mit polnischen Arbeitnehmern Bauleistungen in Deutschland erbringt und von der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft auf Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen in Anspruch genommen wird.«

Normenkette:

AEntG § 1 ; EGInsO (a.F.) § 102 ; VO d. Präsidenten der Republik Polen v. 24.10.1934 Art. 20 Art. 24 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte gegenüber dem Kläger verpflichtet ist, für ihre in Deutschland im Zeitraum von Januar bis September 2000 mit Zustimmung ihres polnischen Konkursverwalters beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer am tarifvertraglichen Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes teilzunehmen.