BGH vom 07.11.1994
II ZR 108/93
Fundstellen:
GmbHR 1995, 226
KTS 1995, 282
NJW 1995, 398
ZIP 1995, 211

Persönliche Haftung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer wegen vorvertraglichen Verschuldens

BGH, vom 07.11.1994 - Aktenzeichen II ZR 108/93

DRsp Nr. 1998/3604

Persönliche Haftung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer wegen vorvertraglichen Verschuldens

Der Umstand, daß der für die GmbH handelnde Geschäftsführer deren alleiniger Gesellschafter ist, begründet weder für sich allein noch im Zusammenhang damit, daß er sich für Kreditschulden der Gesellschaft verbürgt oder andere Sicherheiten gestellt hat, ein wirtschaftliches Eigeninteresse, das es rechtfertigen könnte, ihn als "gleichsam in eigener Sache" handelnd persönlich für vorvertragliches Verschulden haften zu lassen (Anwendung des BGH-Urteils v. 6.06.1994 - II ZR 292/91).

Tatbestand:

Der Beklagte war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der F. -Gesellschaft mbH (im folgenden: GmbH). Diese hatte am 25. Oktober 1988 bei dem dänischen Kaufmann K. Weihnachtsbäume und Tannengrün bestellt, die dieser von Oktober bis Dezember 1988 nach Berlin lieferte. Die GmbH zahlte bis November 1988 217.322, 40 DM, nach einer Forderungsaufstellung des Lieferanten sind 492.134, 03 DM unbezahlt. Ein von der GmbH am 29. November 1988 ausgestellter Scheck über 106.776, 50 DM ist nicht eingelöst worden.