Der Beklagte war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der F. -Gesellschaft mbH (im folgenden: GmbH). Diese hatte am 25. Oktober 1988 bei dem dänischen Kaufmann K. Weihnachtsbäume und Tannengrün bestellt, die dieser von Oktober bis Dezember 1988 nach Berlin lieferte. Die GmbH zahlte bis November 1988 217.322, 40 DM, nach einer Forderungsaufstellung des Lieferanten sind 492.134, 03 DM unbezahlt. Ein von der GmbH am 29. November 1988 ausgestellter Scheck über 106.776, 50 DM ist nicht eingelöst worden.
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