Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung des Gesellschafts- mit ihrem Privatvermögen; Auswahlhaftung des herrschenden Konzernunternehmens bei Vermögenslosigkeit einer abhängigen GmbH
BGH, Urteil vom 16.09.1985 - Aktenzeichen II ZR 275/84
DRsp Nr. 1992/4189
Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung des Gesellschafts- mit ihrem Privatvermögen; Auswahlhaftung des herrschenden Konzernunternehmens bei Vermögenslosigkeit einer abhängigen GmbH
»a) Gesellschafter einer GmbH, die das Gesellschafts- mit ihrem Privatvermögen vermischt haben und deshalb persönlich haften, können entsprechend § 129 Abs. 1HGB der Gesellschaftsgläubiger Einwendungen, die nicht in ihrer Person begründet sind, nur entgegenhalten, soweit die GmbH das (noch) könnte.b) Bei Vermögenslosigkeit einer abhängigen GmbH kommt eine Ausfallhaftung des herrschenden Konzernunternehmens in entsprechender Anwendung der § 303AktG, § 322 Abs. 2 und 3AktG in Betracht, wenn diese dieses die Geschäfte der abhängigen GmbH dauernd und umfassend selbst geführt hat und nicht dartun kann, daß der pflichtgemäß handelnde Geschäftsführer einer selbständigen GmbH die Geschäfte ebenso geführt hätte.«