Auf die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 12. August 2009 aufgehoben.
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Neumarkt i. d. OPf. vom 11. Juli 2007 -
Der Schuldner trägt die Kosten der Rechtsmittel.
Gegensandswert: 14.196,26 €
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