Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.03.2013 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.670,65 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.09.2010 zu zahlen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|