1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 29. März 2011 -
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob das während der Arbeitsphase der Altersteilzeit aufgebaute Wertguthaben des Klägers und der darauf entfallende Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag gegen Zahlungsunfähigkeit abzusichern sind und ob es sich bei dem Sicherungsanspruch um eine Masseforderung handelt.
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