OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 13.12.2018
20 VA 16/17
Normen:
EGGVG § 23; InsO § 9; InsO § 64; ZPO § 299 Abs. 2;
Fundstellen:
NZI 2019, 632
ZInsO 2019, 1135

Pflicht des Gerichts zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen auf dem Gebiet des InsolvenzrechtsWahrung der Geheimhaltungsinteressen Dritter

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.12.2018 - Aktenzeichen 20 VA 16/17

DRsp Nr. 2019/5965

Pflicht des Gerichts zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen auf dem Gebiet des Insolvenzrechts Wahrung der Geheimhaltungsinteressen Dritter

1. Die Rechtspflicht der Gerichtsverwaltungen zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen, die aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt und die Herausgabe anonymisierter Entscheidungsabschriften an interessierte Dritte umfasst, gilt grundsätzlich auch für Entscheidungen, welche im Insolvenzverfahren ergehen.2. Vor der Herausgabe der Abschrift einer Vergütungsentscheidung im Insolvenzverfahren an Dritte hat die Gerichtsverwaltung eine Verletzung etwaiger Geheimhaltungsinteressen der Beteiligten wegen der Nichtöffentlichkeit des Insolvenzverfahren nach einem strengen Maßstab zu prüfen; erforderlichenfalls kann nach einer Abwägung des öffentlichen Informationsinteresses und der Geheimhaltungsinteressen der Beteiligten nach pflichtgemäßem Ermessen eine Anonymisierung nicht genügen und die Herausgabe der Entscheidung verweigert werden.