OLG Dresden - Beschluss vom 29.11.2004
2 U 1507/04
Normen:
EStG § 36 ; HGB § 109 ;
Fundstellen:
DStR 2005, 615
GmbHR 2004, 238
InVo 2005, 57
OLGReport-Dresden 2005, 100
Vorinstanzen:
LG Dresden, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 5779/03

Pflicht eines in der Insolvenz befindlichen Gesellschafters zur Einstellung von zu Lasten der Masse abgeführten Zahlungen in die Einkommensteuererklärung

OLG Dresden, Beschluss vom 29.11.2004 - Aktenzeichen 2 U 1507/04

DRsp Nr. 2005/417

Pflicht eines in der Insolvenz befindlichen Gesellschafters zur Einstellung von zu Lasten der Masse abgeführten Zahlungen in die Einkommensteuererklärung

»Der Gesellschafter einer in Insolvenz befindlichen Personenhandelsgesellschaft ist aus seiner gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht heraus gehalten, die zu Lasten der Masse abgeführten Zahlungen auf die Kapitalertragssteuer und auf den Solidaritätszuschlag als anzurechnenden Zinsabschlag in die Einkommenssteuererklärung einzustellen. Unterlässt er dies, erwächst der Gesellschaft gegen ihn ein Schadenersatzanspruch in Höhe der abgeführten Beträge.«

Normenkette:

EStG § 36 ; HGB § 109 ;

Entscheidungsgründe:

Die Berufung der Beklagten war gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch - einstimmig gefassten - Beschluss zurückzuweisen, da sie im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg bietet und eine Entscheidung durch mündliche Verhandlung nicht erforderlich ist.

I.

Die Beklagte ist wegen einer Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht gehalten, der Klägerin als Schadensersatz EUR 7.227,27 nebst erstinstanzlich zugesprochener Zinsen zu bezahlen.