Pflichten des Insolvenzverwalters zur Berücksichtigung des Kostenerstattungsinteresses eines Prozessgegners
BGH, Urteil vom 02.12.2004 - Aktenzeichen IX ZR 142/03
DRsp Nr. 2005/961
Pflichten des Insolvenzverwalters zur Berücksichtigung des Kostenerstattungsinteresses eines Prozessgegners
»Die Insolvenzordnung begründet keine Verpflichtung des Insolvenzverwalters, vor der Erhebung einer Klage oder während des Verfahrens die Interessen des Prozeßgegners an einer Erstattung seiner Kosten zu berücksichtigen (im Anschluß an BGHZ 148, 175 ff.).«