Der Kläger ist Verwalter in der am 7. Mai 1993 eröffneten Gesamtvollstreckung über das Vermögen des Kaufmanns M. P. Diesem stand eine Forderung für Fleischlieferungen aus der Zeit vom 20. bis 22. Dezember 1992 gegen die "O. R. W. GmbH" (nachfolgend: ORW) in Höhe von 158.842,15 DM zu. Bereits am 15. April 1991 hatte der Gemeinschuldner seine Kundenforderungen zur Sicherheit an die V. S. abgetreten. Weitere Abtretungen erfolgten im Dezember 1992 zugunsten der Beklagten zu 1) und zu 2), die den Schuldner mit Schlachttieren und Fleisch beliefert hatten.
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