Die von dem Insolvenzverwalter nach Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht erklärte Anfechtung der Freigabeerklärung gemäß § 123 BGB ist im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht zu berücksichtigen. Sie vermag weder die rechtswirksame Aufnahme des Rechtsstreits durch die Klägerin noch deren Prozessführungsbefugnis rückwirkend in Frage zu stellen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|