Prozessvollmacht; Insolvenz; Freigabe aus dem Insolvenzbeschlag
FG München, Gerichtsbescheid vom 09.11.2007 - Aktenzeichen 10 K 4702/06
DRsp Nr. 2008/670
Prozessvollmacht; Insolvenz; Freigabe aus dem Insolvenzbeschlag
Gibt der Insolvenzverwalter einen Prozess aus dem Insolvenzbeschlag frei, erlangt der Insolvenzschuldner die Prozessführungsbefugnis zurück. Der Prozessbevollmächtigte hat daher auf Anordnung des Gerichts eine Bevollmächtigung durch den Insolvenzschuldner nachzuweisen.