FG München - Gerichtsbescheid vom 09.11.2007
10 K 4702/06
Normen:
FGO § 62 Abs. 3 ; InsO § 80 Abs. 1 ;

Prozessvollmacht; Insolvenz; Freigabe aus dem Insolvenzbeschlag

FG München, Gerichtsbescheid vom 09.11.2007 - Aktenzeichen 10 K 4702/06

DRsp Nr. 2008/670

Prozessvollmacht; Insolvenz; Freigabe aus dem Insolvenzbeschlag

Gibt der Insolvenzverwalter einen Prozess aus dem Insolvenzbeschlag frei, erlangt der Insolvenzschuldner die Prozessführungsbefugnis zurück. Der Prozessbevollmächtigte hat daher auf Anordnung des Gerichts eine Bevollmächtigung durch den Insolvenzschuldner nachzuweisen.

Normenkette:

FGO § 62 Abs. 3 ; InsO § 80 Abs. 1 ;

Tatbestand:

I.