LG Köln, vom 05.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 292/06
Prozesszinsen ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch durch Fiskus als Anfechtungsgegner
OLG Köln, Urteil vom 20.06.2007 - Aktenzeichen 2 U 4/07
DRsp Nr. 2007/19226
Prozesszinsen ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch durch Fiskus als Anfechtungsgegner
»Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Anfechtungsgegner bei anfechtbarem Erwerb von Geld jedenfalls Prozesszinsen ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu entrichten hat (vgl. NZI 2007, 230), gilt uneingeschränkt auch für den Fiskus als Anfechtungsgegner.«