FG Münster - Urteil vom 12.03.2019
15 K 1535/18 U
Normen:
InsO § 38; InsO § 55; InsO § 87;
Fundstellen:
NZI 2019, 547
ZIP 2019, 1238
ZInsO 2019, 1377

Qualifizierung einer während des vorläufigen Insolvenzverfahrens unter Eigenverwaltung begründeten (USt)-Forderung als Masseverbindlichkeit; Erfordernis einer analogen Anwendung des § 55 Abs. 4 InsO für Fälle der vorläufigen Eigenverwaltung

FG Münster, Urteil vom 12.03.2019 - Aktenzeichen 15 K 1535/18 U

DRsp Nr. 2019/5953

Qualifizierung einer während des vorläufigen Insolvenzverfahrens unter Eigenverwaltung begründeten (USt)-Forderung als Masseverbindlichkeit; Erfordernis einer analogen Anwendung des § 55 Abs. 4 InsO für Fälle der vorläufigen Eigenverwaltung

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 24.11.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2.5.2018 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

InsO § 38; InsO § 55; InsO § 87;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die während des vorläufigen Insolvenzverfahrens unter Eigenverwaltung der nunmehr durch den Kläger als Insolvenzverwalter verwalteten Insolvenzschuldnerin begründete Umsatzsteuer(USt)-Forderung für Februar 2017 als Masseverbindlichkeit zu qualifizieren ist.