FG München - Urteil vom 05.05.2014
7 K 1340/12
Normen:
EStG § 17 Abs. 1; EStG § 17 Abs. 4; InsO § 207;

Realisierungszeitpunkt eines Auflösungsverlusts bei Durchführung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer AG

FG München, Urteil vom 05.05.2014 - Aktenzeichen 7 K 1340/12

DRsp Nr. 2015/2226

Realisierungszeitpunkt eines Auflösungsverlusts bei Durchführung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer AG

1. Ausnahmsweise kann der Zeitpunkt, in dem ein Veräußerungs- bzw. Auflösungsverlust i. S. d. § 17 Abs. 4 EStG realisiert ist, schon vor Abschluss der Liquidation liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits festgestellten Verlustes nicht mehr zu rechnen ist. Hierfür muss das Fehlen von Aktiva, die auch für eine Verteilung unter den Gesellschaftern ausreichen würden, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen.