Realisierungszeitpunkt eines Auflösungsverlusts bei Durchführung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer AG
FG München, Urteil vom 05.05.2014 - Aktenzeichen 7 K 1340/12
DRsp Nr. 2015/2226
Realisierungszeitpunkt eines Auflösungsverlusts bei Durchführung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer AG
1. Ausnahmsweise kann der Zeitpunkt, in dem ein Veräußerungs- bzw. Auflösungsverlust i. S. d. § 17 Abs. 4EStG realisiert ist, schon vor Abschluss der Liquidation liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits festgestellten Verlustes nicht mehr zu rechnen ist. Hierfür muss das Fehlen von Aktiva, die auch für eine Verteilung unter den Gesellschaftern ausreichen würden, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen.
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