Der Kläger ist Nachfolger des Beklagten als Gesamtvollstreckungsverwalter der
Das Landgericht hat den Beklagten verurteilt, der Masse die beanstandeten Zahlungen zu ersetzen. Seine Berufung ist erfolglos geblieben. Mit der Revision erstrebt er weiterhin die Abweisung der Klage. Der Kläger beantragt, die Revision zurückzuweisen.
Die Revision ist begründet.
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