OLG München - Schlussurteil vom 18.11.2014
5 U 1454/14
Normen:
BGB § 449 I; BGB § 929 S. 1; BGB § 931; BGB § 1006; InsO § 103; InsO § 166 ff.; InsO § 47; InsO § 171 Abs. 2;
Fundstellen:
ZInsO 2014, 2464
ZinsO 2014, 2504
ZIP 2015, 283
LSK 2014, 510318
NJOZ 2015, 1443

Rechte des finanzierenden Dritten in der Insolvenz des Käufers bei einem finanzierten Kauf unter Eigentumsvorbehalt

OLG München, Schlussurteil vom 18.11.2014 - Aktenzeichen 5 U 1454/14

DRsp Nr. 2016/2473

Rechte des finanzierenden Dritten in der Insolvenz des Käufers bei einem finanzierten Kauf unter Eigentumsvorbehalt

1. Finanziert ein Dritter aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit dem Verkäufer den Erwerb einer Sache, so berechtigt der vom Verkäufer abgeleitete Eigentumsvorbehalt des Dritten in der Insolvenz des Käufers zur Aussonderung des Vorbehaltseigentums, sofern der Verkäufer dem Dritten auch die Kaufpreisforderung und die Rechte aus dem Kaufvertrag, insbesondere das Rücktrittsrecht, abgetreten hat. Denn in diesem Fall sichert das Vorbehaltseigentum wie vor der Übertragung den Rückgewähranspruch an der Kaufsache im Rücktrittsfall und damit einen Warenkredit.

Normenkette:

BGB § 449 I; BGB § 929 S. 1; BGB § 931; BGB § 1006; InsO § 103; InsO § 166 ff.; InsO § 47; InsO § 171 Abs. 2;

Entscheidungsgründe

I.

Der Kläger ist Verwalter in dem auf Eigenantrag vom 21. Februar 2012 mit Beschluss des Amtsgerichts B. vom 1. April 2012 (K 1) eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fa. K. GmbH (nachfolgend: Schuldnerin). Er begehrt die Zahlung einer Feststellungs- und einer Verwertungspauschale sowie die Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet ist, eventuell anfallende Umsatzsteuer an die Masse zu erstatten.