I.
Der Kläger ist Verwalter in dem auf Eigenantrag vom 21. Februar 2012 mit Beschluss des Amtsgerichts B. vom 1. April 2012 (K 1) eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fa. K. GmbH (nachfolgend: Schuldnerin). Er begehrt die Zahlung einer Feststellungs- und einer Verwertungspauschale sowie die Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet ist, eventuell anfallende Umsatzsteuer an die Masse zu erstatten.
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