Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die Form eines Werkvertrages
BGH, vom 06.11.1980 - Aktenzeichen VII ZR 12/80
DRsp Nr. 1996/14451
Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die Form eines Werkvertrages
Eine rechtliche Einheit bilden der Bauvertrag und der Grundstückserwerb, wenn die Vereinbarungen nach dem Willen der Beteiligten derart voneinander abhängig sind, daß sie miteinander »stehen und fallen« sollen.