Die Revision gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 31. Januar 2013 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Der Kläger ist Verwalter in dem auf den Eigenantrag vom 26. Februar 2007 über das Vermögen der A. GmbH & Co. KG (nachfolgend: Schuldnerin) am 1. Mai 2007 eröffneten Insolvenzverfahren.
Die Schuldnerin entrichtete im Zeitraum von Februar bis Dezember 2006 von ihr geschuldete Sozialversicherungsbeiträge in Höhe eines Gesamtbetrages von 15.320,91 € an die Beklagte. Die Zahlungen erfolgten einschließlich zwischenzeitlich angefallener Säumniszuschläge und Mahngebühren in einer Größenordnung von monatlich rund 1.300 € bis 2.300 €. Der Ausgleich fand, ohne dass Zahlungsrückstände verblieben, jeweils etwa drei bis vier Wochen nach Fälligkeit statt.
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