I.
Die Antragstellerin begehrt Einsicht in die die Schuldnerin betreffenden Insolvenzakten - Verwaltungsberichte und Gutachten - und führt zur Begründung aus:
Sie habe mit der Insolvenzverwalterin während des laufenden Insolvenzverfahrens in Vertragsverhandlungen über einen Teilbereich des Grundstückes ...straße 6 in Z... gestanden. Obwohl die Vertragsverhandlungen abgeschlossen gewesen seien, sei es aus unerfindlichen Gründen nicht zu einer Beurkundung gekommen. Hierfür macht die Antragstellerin die Insolvenzverwalterin verantwortlich und meint, ihre wirtschaftlichen Planungen seien hierdurch erheblich beeinträchtigt worden. Für die Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die Insolvenzverwalterin sei die Insolvenzakte erforderlich.
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