BFH - Urteil vom 10.12.2008
I R 41/07
Normen:
KStG § 8 Abs. 1; EStG § 10d; FGO § 40 Abs. 2; InsO § 80 Abs. 1; InsO § 87; InsO § 174 Abs. 1 S. 1; AO § 182 Abs. 1; AO § 251 Abs. 2 S. 1; AO § 251 Abs. 3;
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 23.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2092/06

Rechtmäßigkeit eines während eines Insolvenzverfahrens erlassenen Steuerbescheides; Vorliegen einer abstrakte Eignung einer angefochtenen Festsetzung auf anzumeldende Steuerforderungen

BFH, Urteil vom 10.12.2008 - Aktenzeichen I R 41/07

DRsp Nr. 2009/6023

Rechtmäßigkeit eines während eines Insolvenzverfahrens erlassenen Steuerbescheides; Vorliegen einer abstrakte Eignung einer angefochtenen Festsetzung auf anzumeldende Steuerforderungen

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 1; EStG § 10d; FGO § 40 Abs. 2; InsO § 80 Abs. 1; InsO § 87; InsO § 174 Abs. 1 S. 1; AO § 182 Abs. 1; AO § 251 Abs. 2 S. 1; AO § 251 Abs. 3;

Gründe:

I.

Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines während eines Insolvenzverfahrens erlassenen Steuerbescheides.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Insolvenzverwalterin in einem in 2006 eröffneten Insolvenzverfahren einer GmbH. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) setzte durch einen Körperschaftsteuerbescheid für das Streitjahr 2005 nach einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gegenüber der GmbH in Insolvenz die Körperschaftsteuer auf 0 EUR fest (Gesamtbetrag der Einkünfte: 0 EUR, zu versteuerndes Einkommen: 0 EUR); der Abrechnungsteil weist einen verbleibenden Betrag von 0 EUR aus. Die gegen den Körperschaftsteuerbescheid erhobene Klage hatte Erfolg (Urteil des Sächsischen Finanzgerichts --FG-- vom 23. April 2007 3 K 2092/06).

Mit der Revision macht das FA eine Verletzung materiellen Rechts geltend.

Es beantragt,

das Urteil aufzuheben und die Klage abzuweisen.

Die Klägerin beantragt,

die Revision zurückzuweisen.

II.