Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit von Aufrechnungserklärungen des Beklagten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Klägerin.
Mit Beschluss des Amtsgerichts L vom 8. Februar 2000 (Az. 1.. IN .. . ./99) wurde über das Vermögen der Klägerin das Insolvenzverfahren eröffnet.
Am 30. August 2001 erließ der Beklagte Änderungsbescheide betreffend Körperschaftsteuer 1994 und 1995, die neben Guthaben zur Körperschaftsteuer auch Erstattungszinsen im Sinne von § 233 a Abgabenordnung - AO - auswiesen.
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